Buchungsbedingungen

AGB Allgemeine Buchungsbedingungen Fewo-Toskana

Fewo-Toskana ist eine offiziell registriere Firma mit Sitz in
52014 Poppi, Quorle 12, Italien
Steuernummer (partita Iva) IT 01796180519;
Sie vermittelt die Vermietung/Anmietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Italien.
Der Gerichtsstand ist Arezzo

Buchung einer Ferienwohnung/eines Ferienhauses
Auf unseren Web-Seiten finden Sie alle unsere Objekte, möchten Sie für 1-2 Tage eine Option für ein bestimmtes Objekt beantragen, weil Sie sich erst mit Ihrer Gruppe/Familie beraten möchten, teilen Sie uns dies umgehend schriftlich mit, wir geben Ihnen dann diese Option. Sollten Sie nach Ablauf der genannten Zeit das Objekt nicht fest buchen wollen, steht es automatisch wieder zur freien Verfügung
Nachdem Sie das für Sie geeignete Objekt gefunden haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Sie erhalten dann per email von uns den Mietvertrag.

Wir benötigen zur Ausstellung des Mietvertrages:
die Anzahl der anreisenden Personen, wie viele Erwachsene wie viele Kinder,
das Alter der mitreisenden Kinder,
Anzahl und Art (Rasse) der evtl. mitreisenden Haustiere,
Ihre komplette Anschrift sowie Telefonnummer
eine Handynummer, unter welcher Sie bei Bedarf dann hier in Italien erreichbar sein werden.

Den Mietvertrag bestätigen Sie uns nach Kenntnisnahme und Einverständnis der darin enthaltenen Bedingungen schriftlich per email, ebenso bestätigen Sie uns bitte schriftlich unsere AGB.
Sollten wir von Ihnen keine schriftliche Bestätigung des Ihnen per eMail übersandten Mietvertrages und keine schriftliche Bestätigung unserer auf der Webseite aufgeführten AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) erhalten, akzeptieren Sie spätestens mit der Überweisung des Anzahlungsbetrages alle unsere o. a. Bedingungen.
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise, spätere Mietpreiserhöhungen oder Preissenkungen sind ausgeschlossen.
Sollten ohne vorherige Mitteilung an uns und ohne unser Einverständnis mehr Personen als ursprünglich im Mietvertrag vorgesehen, anreisen, kann der Hauseigentümer Ihnen den Zutritt zum Ferienhaus verweigern. Es ist auf keinen Fall gestattet, andere Personen, die nicht im Mietvertrag vorgesehen sind, im Ferienobjekt zu beherbergen.
Der Mietvertrag ist erst nach Ihrer Anzahlung, die zwischen 20 – 30% des Gesamtmietpreises (je nach Objekt) beträgt, gültig. Die Anzahlung wird per Banküberweisung auf das Konto des Hauseigentümers getätigt. Nach erfolgter Anzahlung senden Sie uns per email den Einzahlungsbeleg. Sie erhalten daraufhin per email von uns eine genaue Anfahrtsbeschreibung.
Wie die Zahlung des restlichen Mietbetrages erfolgt, wollen Sie bitte aus dem Buchungsvertrag des jeweiligen Ferienhauses/der jeweiligen Ferienwohnung ersehen.

Personenzahl
Falls sich die Personenzahl, die im Mietvertrag vorgesehen sind, ändert, muss dies uns unbedingt vorher mitgeteilt werden. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, werden diese noch nachträglich berechnet. Falls am Ankunftstag zusätzliche Personen, als im Mietvertrag ursprünglich vorgesehen waren, erscheinen, hat der Eigentümer/Verwalter das Recht, diesen den Zugang zum Ferienhaus zu verwehren bzw. einen zusätzlichen Mietbetrag zu verlangen. Falls sich o. a. Veränderungen erst im Laufe des Aufenthaltes im Anwesen ergeben sollten, muss dies mit dem Hauseigentümer/Verwalter abgesprochen werden, der auch über eventuelle Mehrkosten zu entscheiden hat.

Kaution
Fast in allen Ferienvillen ist eine Kaution zu hinterlegen, diese ist in bar bei Ankunft dem Hauseigentümer/Verwalter zu übergeben. Die Kaution dient dazu, eventuelle Schäden durch unachtsamen Gebrauch, welche der Mieter verursacht hat, zu begleichen. Bagatellschäden und normale Abnützung zählen nicht dazu.
Falls Heizung, Brennholz, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internetbenutzung usw. extra je nach Verbrauch abgerechnet werden ( dies ersehen Sie jeweils aus dem Mietvertrag ) werden diese Beträge dann am Abreisetag mit der Kaution verrechnet.

Ankunftszeit
Ihre Ankunftszeit im Ferienhaus soll zwischen 16.00 und 20.00 Uhr erfolgen, sollten Sie aus unvorhersehbaren Gründen (Autobahnstau, Unfall usw.) diese Zeit nicht einhalten können, ist unbedingt der Hauseigentümer/Verwalter davon zu unterrichten, in besonderen Fällen kann dann eine Ankunftszeit bis spätestens 22.00 Uhr vereinbart werden. Sollten Sie wegen Ihrer Verspätung unterwegs (im Hotel u. a.) übernachten müssen, sind diese dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen, Fewo-Toskana ist dafür in keinem Fall verantwortlich und übernimmt nicht die Kosten.
Bitte bedenken Sie, dass in den Wochenenden der Monate Juli und August die von Ihrem Navigationsgerät errechneten Fahrzeiten erfahrungsgemäß nicht unbedingt exakt sind, bedingt durch Staus auf den Autobahnen, deswegen kann sich Ihre Anfahrtszeit oft um Stunden verspäten.
Eine frühere Ankunft im Ferienhaus/-wohnung ist leider nicht möglich, da die Objekte fast immer bis zum Abreisetag, den Samstag früh 10.00 Uhr noch besetzt sind, dann müssen die Häuser/Wohnungen gereinigt werden und der Gartenbereich, Pool usw. ebenfalls. Falls Sie nachts fahren und deswegen schon am Vormittag am Ferienort sind, müssten Sie bitte die Zeit bis 16.00 Uhr mit Einkaufen, Kaffeetrinken oder ähnlichem verbringen.
Da in Italien auch fuer  Feriengäste Meldepflicht besteht, wollen Sie bitte bei Ankunft sofort dem Eigentümer/Verwalter eine Fotokopie Ihrer Papiere (Pass oder Ausweis) übergeben, ebenfalls die Ihrer Mitreisenden. Andernfalls können Sie auch Ihre Originalpapiere übergeben, die Ihnen nach Ausfüllen der Anmeldeformulare zurückgegeben werden.

Abreisezeit
Ihre Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen, sollten Sie früher am Morgen oder in der Nacht bzw. am Vorabend abreisen wollen, ist dies unbedingt vorher dem Hauseigentümer/Verwalter mitzuteilen.

Hinterlassung des Ferienobjektes
Das Ferienobjekt muss in gutem hygienischen Zustand hinterlassen werden, besonders die Küche mit den Gerätschaften und die Bäder , andernfalls kann vom Eigentümer ein entsprechender Betrag für die extra auszuführende Reinigung verlangt werden.
Falls es nicht anders vorgesehen ist (will heißen, innerhalb des Ferienanwesens die Müllbehälter stehen und vom Eigentümer entsorgt werden) hat der Mieter selbst fuer die Entsorgung des Mülls zu sorgen, es können dabei die dem Grundstück nächstliegenden öffentlichen Behälter genutzt werden – grüne Behälter für Glas, blaue für Plastik, offene Drahtbehälter für Papier, die anderen für sämtlichen Restmüll.

Kurtaxe
In einigen Gemeinden wird ab 1. 1. 2012 eine Kurtaxe erhoben, die an den Hauseigentümer bar entrichtet werden muss und von demselben an die Gemeinde abgeführt wird, in der Regel sind es 1 - 2 €/Person/Nacht.

Evtl. Stornierung
Falls die Stornierung bis 61 Tage vor der Mietperiode erfolgt, wird nur die Anzahlung einbehalten, falls sie später erfolgt, werden vom 60.-45. Tag vor Mietbeginn 50%, vom 45.-31. Tag vor Mietbeginn 75% des Mietgesamtbetrages fällig, bei einer noch späteren Stornierung ist der Gesamtbetrag zu entrichten.
Es empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung oder aber schauen im Internet unter Reiserücktrittskostenversicherung nach).

Mängel und Beschwerden
Mängel am Mietobjekt müssen umgehend mitgeteilt werden, dann wenn sie auftreten bzw. erkannt werden. Ihr erster Ansprechpartner dafür ist immer der jeweilige Hauseigentümer. Sollten Sie die Anfangsreinigung des Objektes zu beanstanden haben, bitten wir dies dem Eigentümer/Verwalter mitzuteilen, damit sofort Abhilfe geschaffen werden kann.

Es können nach Ablauf der Mietperiode keine Reklamationen mehr anerkannt werden.
Da es sich bei den von uns angebotenen Objekten ausschließlich um Privathäuser handelt, die jeweils nach dem Geschmack des Eigentümers mehr oder weniger aufwendig restauriert und ausgestattet worden sind, ist Fewo-Toskana nicht verantwortlich, wenn ein Kunde das gebuchte Ferienanwesen nicht seinem Geschmack entsprechend vorfindet.
Fewo-Toskana hat alle angebotenen Mietobjekte persönlich genau überprüft, bevor sie in unser Angebot aufgenommen wurden, falls später vom Hauseigentümer Veränderungen vorgenommen worden sind, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, können wir dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Wir weisen darauf hin, dass Unwetter, Strom-, Wasser- oder Gasausfall, die abhängig sind von öffentlichen, staatlichen Stellen nicht als Reklamation anerkannt werden können.
Wegen des in Italien in allen Häusern geltenden Stromspannungslimits empfehlen wir unseren Gästen, während ihres Aufenthaltes nur jeweils eines der großen Elektrogeräte (Waschmaschine, Backofen, Geschirrspüler) zu benutzen, da es sonst zu Stromunterbrechungen führen kann.
Das Vorkommen von Insekten, Ameisen usw. die in südlichen Ländern in den Sommermonaten landestypisch sind, ist nicht als Reklamationsgrund geltend.
Ebenso ist Fewo-Toskana nicht verantwortlich, falls während Ihres Aufenthaltes auf dem Ferienobjekt auf öffentlichen Straßen, die am Grundstück vorbeiführen oder auf Nachbarhäusern/-Grundstücken Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten vorgenommen werden,
Bei Familien/Gruppen die Behinderte mit sich führen, bitten wir zu bedenken, dass obwohl manche Objekte über Schlaf- und Badezimmer fuer Behinderte verfügen, es sich doch fast immer um private Landhäuser handelt, deren Zugangswege, Gartenwege, Zugang zum Außenbereich und Pool sehr oft trotzdem nicht behindertengerecht sind und wir bitten darum, sich genauestens nach den jeweiligen Einzelheiten zu erkundigen.
Das Gleiche gilt , wenn Sie Kinder mit sich führen, lesen Sie bitte genau die Beschreibungen und fragen Sie, wenn Sie Zweifel haben.

Zufahrtswege
Wir bitten zu bedenken, dass Landhausvillen in freier, unberührter Natur fast nie bis zum Gartentor asphaltierte Zugangswege haben, man erreicht dieselben über die sogenannten weißen Straßen, will heißen Schotterstraßen, welche manchmal ziemlich steil, eng oder mit Schlaglöchern versehen sein können. Dies ist in Italien normal, da es sich immer um Privathäuser mit Privatzufahrtswegen handelt.
Mit normalen PKWs können grundsätzlich alle Zufahrtswege langsam befahren werden.
Haben Sie aber ein besonders tiefliegendes oder auch breites Fahrzeug, bitte unbedingt vor einer Buchung anfragen, wie die Beschaffenheit des Anfahrtsweges ist.
Fewo-Toskana ist nicht verantwortlich, wenn durch Unwetter der Zufahrtsweg schlechter befahrbar geworden ist und/oder wenn der Fahrzeughalter nicht in der Lage ist, Schotterwege bzw. enge, steile Wege zu befahren.

Haustiere
Wenn das von Ihnen gebuchte Ferienhaus Hunde erlaubt
--> wichtige Informationen für Hundebesitzer
Wir bitten im Namen der je Hauseigentümer um folgendes:
Bitte die Haustiere auf keinen Fall auf Betten, Couches, Sesseln usw. sitzen oder liegen lassen, ebenfalls darauf achten, dass die Tiere keine Teppiche oder Möbel annagen, im Garten keine Löcher buddeln und auf keinen Fall den Pool benutzen, hier verschmutzen die Filter zu sehr und das kann unangenehme und recht kostspielige Folgen haben,
falls trotzdem irgendwelche Schäden entstehen, werden leider die Tiereigentümer dafür haftbar gemacht.
Wir bitten Sie höflichst um Verständnis für diese Auflagen. VIELEN DANK!